Wer in Deutschland Shake&Vapes, Long- oder Shortfills, Basen, Aromen herstellt oder verarbeitet, muss diverse Vorschriften beachten. Bevor Chemikalien in den Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie hinsichtlich ihrer Gefahren beurteilt und entsprechend eingestuft, verpackt und gekennzeichnet, sowie ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Wer chemische Produkte zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken importiert, unterliegt den gleichen Pflichten, die für Hersteller gelten. Außerdem sind die Kennzeichnungen auf der Internetseite zu Publizieren (Abgleich mit der Bezirksregierung Detmold).
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