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Info für Distributoren, Großhändler, Importeure, Newcomer, Groß & kleine Händler

Aktualisiert: 31. Jan. 2019

Für Großhändler, Importeure, Newcomer und viele Händler ist es ein Traum aus der ganzen Welt Aromen zu importieren und sie weiter zu verkaufen.

Aber Achtung:

Shortfill, Longfill und Shake & Vape brauchen zwar keine TPD, benötigen aber SDB, für die CLP!

Der Vertrieb der Produkte mit fehlerhaften Kennzeichnungen und ohne Gefährdungsbeurteilung werden im Chemikalien Recht fast immer strafrechtlich verfolgt und ziehen hohe Bußgelder mit sich (ab 50000 Euro).

Informieren Sie sich vorab bei den Bezirksregierungen, Gewerbeämtern oder bei den Lebensmittelüberwachungen bevor Sie Chemikalien importieren, verarbeiten und diese weiter veräußern.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem vorhaben und beraten Sie damit Sie Ihre Produkte sicher am Markt platzieren können.

Fragen Sie Ihren Großhändler, Importeur oder Hersteller nach den Sicherheitsdatenblättern.

Damit Sie diese Produkte Online verkaufen können müssen seit kurzem auch alle Gefahrenstoffe in der Artikelbeschreibung zu sehen und die Datenblätter in Deutsch verfügbar sein.

Gerne können Sie auch zum Abgleich mit uns Kontakt aufnehmen.







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