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Infos zur Rückverfolgbarkeit Shake&Vapes, Eliquids, Aromen, Shortfills, Longfills

Es muss sichergestellt werden, dass produzierte Shake&Vapes, E-liquids, Aromen, Basen, Shortfills oder Longfills mindestens vom Produzierenden oder Importierenden Unternehmen bei einer Untersuchung die Rückverfolgbarkeit in allen Stufen gewährleisten muss.

Eine Dokumentation und lückenlose Erfassung der Produktion vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt z.B. bei E-liquids in der TPD verankert und verpflichtet zur Umsetzung aller großen, kleinen Hersteller, Distributoren und Importeure. Um diese Lückenlos umzusetzen benötigt man Datenblätter der gelieferten Rohstoffe (Lebensmittelaromen, Nikotin) und Analysen vom Endprodukt.

Fehlen Ihnen in der Kette Datenblätter, fehlen Ihnen wichtige Informationen für Anfragen von Lebensmittelüberwachungen, Bezirksregierungen und vielen weiteren Bundesbehörden.

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Wir helfen gerne!


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