CLP — Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) passt die EU-Rechtsvorschriften an das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) an. Das GHS ist ein System der Vereinten Nationen, das dazu dient, gefährliche Chemikalien zu ermitteln und die Anwender über die jeweiligen Gefahren zu informieren. Darüber hinaus bestehen Verbindungen zu den REACH-Bestimmungen. Die CLP-Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft und hat die Einstufung und Kennzeichnung gemäß der Richtlinie (67/548/EWG) zu gefährlichen Stoffen und der Richtlinie (1999/45/EG) zu gefährlichen Zubereitungen nach und nach ersetzt. Diese beiden Richtlinien wurden mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.
Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) wurde von zahlreichen Ländern weltweit übernommen und dient nun auch als Grundlage für internationale und nationale Gefahrguttransportbestimmungen.
Die Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, werden mit Hilfe von Signalwörtern und Piktogrammen auf Kennzeichnungsetiketten sowie in Sicherheitsdatenblättern angegeben.
Die bekannten orangefarbenen Gefahrensymbole werden durch neue, rot umrahmte Piktogramme ersetzt.
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